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   OLG Brandenburg, 12.12.2006 - 12 W 44/06   

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https://dejure.org/2006,17430
OLG Brandenburg, 12.12.2006 - 12 W 44/06 (https://dejure.org/2006,17430)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12.12.2006 - 12 W 44/06 (https://dejure.org/2006,17430)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12. Dezember 2006 - 12 W 44/06 (https://dejure.org/2006,17430)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung der Ablehnung einer neuen oder ergänzenden Begutachtung im selbstständigen Beweisverfahren; Anordnung einer erneuten Begutachtung über bereits als Gegenstand eines gerichtlichen Beweisverfahrens vorliegende Beweisfragen

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ZPO § 412; ; ZPO § 412 Abs. 1; ; ZPO § 485 Abs. 1; ; ZPO § 485 Abs. 2; ; ZPO § 485 Abs. 3; ; ZPO § 494 a; ; ZPO § 567 Abs. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Zulässigkeit eines erneuten Beweissicherungsverfahrens zum gleichen Beweisthema

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 21.10.1996 - 5 W 48/96

    Zulässigkeit eines neuen selbständigen Beweisverfahrens mit umgekehrtem Rumbrum

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.12.2006 - 12 W 44/06
    Der Zulässigkeit steht insbesondere nicht entgegen, dass die Ablehnung einer neuen oder ergänzenden Begutachtung auch im selbständigen Beweisverfahren nach den §§ 485 Abs. 3, 412 Abs. 1 ZPO grundsätzlich nicht selbständig anfechtbar ist (vgl. OLG Hamm NVersZ 2001, 384; OLG Köln NJW-RR 2000, 729; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 933; NJW-RR 1997, 1086; Zöller/Herget, ZPO, 25. Aufl., § 490 Rn. 4; Musielak/ Huber, ZPO, 4. Aufl., § 485, Rn. 15).

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob die frühere Begutachtung in einem bereits anhängigen Verfahren oder in einem früheren Rechtsstreit oder selbständigen Beweisverfahren durchgeführt worden ist (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 1086).

  • BGH, 16.03.1999 - VI ZR 34/98

    Darlegungs- und Beweislast bei Diagnosefehlern eines Arztes

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.12.2006 - 12 W 44/06
    Das setzt voraus, dass das erste Gutachten widersprüchlich oder unvollständig ist oder von fehlerhaften tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht, wenn sich die Anknüpfungstatsachen durch zulässigen neuen Sachvortrag geändert haben, wenn die Sachkunde des bisherigen Gutachters zweifelhaft ist oder der neue Sachverständige über Forschungsmittel verfügt, die denen des früheren Gutachters überlegen erscheinen (vgl. BGH NJW 1999, 1778, 1779).
  • OLG Hamm, 16.03.2001 - 20 W 32/00

    Beweissicherungsverfahren - Verweigerung ergänzender oder erneuter Begutachtung -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.12.2006 - 12 W 44/06
    Der Zulässigkeit steht insbesondere nicht entgegen, dass die Ablehnung einer neuen oder ergänzenden Begutachtung auch im selbständigen Beweisverfahren nach den §§ 485 Abs. 3, 412 Abs. 1 ZPO grundsätzlich nicht selbständig anfechtbar ist (vgl. OLG Hamm NVersZ 2001, 384; OLG Köln NJW-RR 2000, 729; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 933; NJW-RR 1997, 1086; Zöller/Herget, ZPO, 25. Aufl., § 490 Rn. 4; Musielak/ Huber, ZPO, 4. Aufl., § 485, Rn. 15).
  • OLG Düsseldorf, 12.09.1997 - 22 W 48/97

    Ablehnung eines weiteren Sachverständigengutachtens; Ablehnung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.12.2006 - 12 W 44/06
    Der Zulässigkeit steht insbesondere nicht entgegen, dass die Ablehnung einer neuen oder ergänzenden Begutachtung auch im selbständigen Beweisverfahren nach den §§ 485 Abs. 3, 412 Abs. 1 ZPO grundsätzlich nicht selbständig anfechtbar ist (vgl. OLG Hamm NVersZ 2001, 384; OLG Köln NJW-RR 2000, 729; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 933; NJW-RR 1997, 1086; Zöller/Herget, ZPO, 25. Aufl., § 490 Rn. 4; Musielak/ Huber, ZPO, 4. Aufl., § 485, Rn. 15).
  • OLG Köln, 28.04.1999 - 19 W 15/99

    Unzulässigkeit Beschwerde neue Begutachtung ablehnender Beschluss selbständiges

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.12.2006 - 12 W 44/06
    Der Zulässigkeit steht insbesondere nicht entgegen, dass die Ablehnung einer neuen oder ergänzenden Begutachtung auch im selbständigen Beweisverfahren nach den §§ 485 Abs. 3, 412 Abs. 1 ZPO grundsätzlich nicht selbständig anfechtbar ist (vgl. OLG Hamm NVersZ 2001, 384; OLG Köln NJW-RR 2000, 729; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 933; NJW-RR 1997, 1086; Zöller/Herget, ZPO, 25. Aufl., § 490 Rn. 4; Musielak/ Huber, ZPO, 4. Aufl., § 485, Rn. 15).
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